Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete: Thüringen 2024/25

Folgende Beratungsleistungen können gefördert werden:

In Thüringen kann die Landwandler Umweltberatung Beratungen zur Grobkonzeption, Detailplanung und Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland kostenneutral anbieten. Die Beratungen sind in sogenannten „Fachlosen“ organisiert. Sie können als Einzelberatung oder Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) durchgeführt werden.

Je Beratungsvertrag können bis zu 2.000,00 EUR – insgesamt bis zu 6.000,00 EUR – in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Unternehmen selbst zu tragen.


Fachlosnummer 25:

Agroforstsysteme – Grobkonzeption

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Die Beratung beinhaltet folgende Punkte:

  • Umfassende Standort- und Betriebsanalyse (u.a. Klima, Boden, Topographie, Ausrichtung, Hangneigung, bisherige landwirtschaftliche Nutzung, Betriebsstruktur, regionale Besonderheiten)
  • Beratung zur betriebsindividuellen Zielformulierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen
  • Auswahl geeigneter Systeme für das individuelle Betriebskonzept (Grünland, Dauerkultur oder Ackerland; Erzeugung von Wert- und/oder Energieholz, Futter, Nüssen, Früchten oder anderen Produkten; einfache oder komplexe Systeme mit mehreren Komponenten)
  • Auswahl geeigneter Flächen (u.a. Berücksichtigung Eigentumsverhältnisse, naturräumliche Gegebenheiten, Betriebsflächenstruktur)
  • Prüfung möglicher nutzbarer Verarbeitungs- und Vermarktungswege bzw. der Möglichkeit synergetischer Zusammenschlüsse mit anderen Produzenten oder innerbetriebliche Verwertungspfade
  • Erstellung einer Grobskizze basierend auf den erarbeiteten Rahmenbedingungen
  • Arbeitswirtschaftliche Plausibilitätsprüfung und grobe ökonomische Prognose
  • Erste Abschätzung zu den betroffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten
  • Ausführliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen

Im Ergebnis jeder Beratung sollen erste grobe flächenspezifische Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.


Fachlosnummer 26:

Agroforstsysteme – Detailplanung

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Die Beratung beinhaltet folgende Punkte:

  • Standort- und nutzungsgerechte Arten- und Sortenauswahl
  • Erstellung einer flächenkonkreten ausführlichen Detailplanung unter Nutzung digitaler GIS-basierter Lösungen
  • Erstellung eines Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzeptes auf Basis der Detailplanung
  • Ausführliche Information zur Notwendigkeit von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung und deren arbeitswirtschaftliche Abklärung
  • Ökonomische Kalkulation der langfristigen Wirtschaftlichkeit auf Basis der Detailplanung (Kosten-Leistungsrechnung)

Im Ergebnis jeder Beratung soll eine Detailplanung erarbeitet werden, die einen sofortigen Etablierungsbeginn ermöglicht.


Fachlosnummer 27:

Agroforstsysteme – Etablierung und Bewirtschaftung

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Die Beratung beinhaltet folgende Punkte:

  • Erstellung eines Arbeits- und Zeitplanes
  • Einmessen der Gehölzstreifen/-positionen im Feld, z.B. unter Nutzung von GPS-Systemen
  • Vorbereitung und ggf. Durchführung der Bestellung der Gehölze (Anbieter, Lieferfristen, Qualität) und Kontrolle der Lieferung
  • Auswahl geeigneter Pflanztechniken und -verfahren
  • Begleitung bei der Umsetzung von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung
  • Entwicklung eines individuellen Monitorings
  • Erarbeitung und Begleitung von Optimierungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen

Im Ergebnis jeder Beratung soll eine fachlich optimal begleitete Etablierung bzw. Optimierung der Bewirtschaftung einer/mehrerer Agroforstflächen stattgefunden haben.


Weiterführende Links:

Richtlinie zur Förderberatung


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Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete – Förderung von Beratungsleistungen in Thüringen 2024/25

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