Folgende Beratungsleistungen können gefördert werden:
In Sachsen-Anhalt kann die Landwandler Umweltberatung geförderte Beratung zur Agroforstwirtschaft, Wasserrückhaltung, Klimaanpassung, Biodiversität und weiteren Themen anbieten.
Bezuschusst werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 4.500 EUR je Betrieb und Kalenderjahr. Darüber hinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Unternehmen selbst zu tragen.
Die Beratung erfolgt gemäß den Anlagen 2, 3, 4 der Richtlinie landwirtschaftliche Beratungsförderung.
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Durch die Landwandler Umweltberatung angebotene Beratungsdienstleistungen
(Auszug aus den Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung ST)
Anlage 2: Anpassung an den Klimawandel
1. (…)
2. zu den Klimawandel bekämpfenden Maßnahmen
– Dauergrünlanderhalt und zur moorschonenden Grünlandbewirtschaftung
– Aufbau organischer Bodensubstanz
3. zur Anpassung an sich ändernde Wetter- und Klimabedingungen
– Optimierung des Wassermanagements und zum Landschaftswasserhaushalt
– Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Wasserspeicherkapazität des Bodens
– Umsetzung von alternativen Fütterungskonzepten infolge klimabedingter Anpassungen im Futterbau
– Aufnahme besser angepasster Pflanzenkulturen und Tierarten in das Produktionsprogramm
Anlage 3: Nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen Boden, Wasser, Luft
1. Betriebsspezifische Beratung zur Ermittlung der Erosionsgefahr der bewirtschafteten Flächen,
2. betriebsspezifische Beratung zur Vermeidung und Verminderung von Bodenerosion und den Folgen von Sturzfluten und Wind durch
a) erosionsmindernde Bewirtschaftungs- und Bearbeitungsverfahren (Fruchtfolgegestaltung, Anbauverfahren, konservierende Bodenbearbeitung, Humuszufuhr),
b) erosionsmindernde Flur- und Schlaggestaltung (Schlaguntergliederung mit Fruchtartenwechsel, Anpassung der Schlaggröße, Anpassung der Bearbeitungsrichtung) oder
c) agrar- und landschaftsstrukturelle Maßnahmen (Anlage, Erhalt und Pflege von landschaftsstrukturellen Elementen, wie zum Beispiel Hecken, Gehölzen, Fanggräben, Grünstreifen, Verwallungen),
3. betriebsspezifische Beratung zur gewässerschonenden Bodenbewirtschaftung durch
a) Maßnahmen zur Reduzierung der Phosphor- und Sedimenteinträge in die Oberflächengewässer durch Erosionsschutzmaßnahmen und Lenkung von ökologischen Vorrangflächen sowie
b) Maßnahmen zur Reduzierung der Bodenbearbeitungsintensität, Fruchtfolgegestaltung, verlustarme Verfahren der Düngerausbringung oder
4. betriebsspezifische Beratung zur Verbesserung des Bodenwasserhaushalts und Förderung der Versickerung durch Verbesserung der Bodenstruktur (zum Beispiel durch Humusaufbau, Vermeidung von Bodenschadverdichtungen).
Anlage 4: Erhalt der biologischen Vielfalt
1. zur Erhaltung und Steigerung der Biodiversität
– Anlage von Schutzpflanzungen und vergleichbaren landschaftsverträglichen Anlagen (z.B. Hecken, Biotope, Lerchenfenster oder Streuobstwiesen)
– Schutz und Erhaltung von Übergangsflächen z.B. von Feldrainen und Graswegen
– Erhalt der genetischen Ressourcen (alte Nutztierrassen und alte Pflanzenarten/-sorten)
– Arten- und Gelegeschutz von frei lebenden Tieren der Agrarlandschaft
Förderung von Beratungsleistungen in Sachsen-Anhalt 2025/2029

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Jan-Fritz Nierste
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