Folgende Beratungsleistungen können gefördert werden:
In Sachsen-Anhalt befindet sich die Landwandler Umweltberatung im Anerkennungsverfahren (Stand 07/2024). Wenn Sie eine Beratung in Sachsen-Anhalt wünschen rufen Sie uns an oder schreiben uns zum Stand des Anerkennungsverfahrens und eines möglichen Beratungsbeginns.
Die Beratung ist in „Beratungsschwerpunkte“ gegliedert. Zuschuss wird in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1.500,00 EUR je Beratungsdienstleistung; pro Kalenderjahr und Anlage ist nur eine Beratung zu mehreren Beratungsschwerpunkten zuwendungsfähig. Darüber hinausgehende Aufwendungen und die Umsatzsteuer sind vom beratenen landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Unternehmen selbst zu tragen.
Die Beratungsschwerpunkte liegen in der Beratung, Planung und betrieblichen Integration von Agroforstsystemen in den Bereichen Unternehmensberatung, Pflanzen- und Tierproduktion, Diversifizierung, Risikomanagement, Gewässerschutz, Umwelt und nachhaltiger Pflanzenschutz.
Weiterführende Links:
Förderrichtlinie und Liste der Beratungsschwerpunkte
Förderung von Beratungsleistungen in Sachsen-Anhalt
Haben Sie Fragen oder sind an einer kostenlosen Beratung interessiert? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir
Ihr Ansprechpartner:
Jan-Fritz Nierste
030 86 20 39 30
info@landwandler.de